Tennisordnung 2012


1. Allgemeines

Der Tennisverein Frauental ist der alleinige Verwalter der Tennisanlage Frauental
(vier Sandplätze, ein Tennishaus). Eine Liste mit den Namen der Vorstandsmitglieder ist
im Schaukasten des Tennishauses angeschlagen. Bei auftretenden Problemen (z.B. Flutlicht
funktioniert nicht) möge rasch ein Vorstandsmitglied verständigt werden.

2. Nutzungsberechtigte

Die Tennisanlage darf nur von Personen benützt werden, die durch den Besitz einer Saisonkarte
(Familie oder Einzel) oder einer Einzelstundenkarte die Berechtigung dazu haben. Mit einer
Familien-Saisonkarte sind die beiden Elternteile und deren Kinder (für die noch Familienbeihilfe
bezogen wird) spielberechtigt.

3. Gültigkeit der Saisonkarte

Eine Saisonkarte ist gültig vom 1. April eines Jahres bis zum 31. März des nachfolgenden
Jahres. Ab 1. April jedes Jahres dürfen die Tennisplätze nur von jenen Personen bespielt
werden, die bereits die neue Saisonkarte besitzen.

4. Die Reservierung von Tennisstunden

a. Die Reservierung einer Tennisstunde ist nur 1 Tag vorher oder am selben Tag möglich
(auch Trainerstunden).

b. Bei jeder Reservierung ist der Name der spielberechtigten Person deutlich in den Spielplan
in das Feld der reservierten Stunde und Platz einzutragen. Eine vorgenommene Reservierung
darf nur spätestens einen Tag vor dem reservierten Spieltermin ausgestrichen werden.

c. Schüler (bis 15 Jahre) dürfen Reservierungen für Tennisstunden nur in der Zeit bis 17:00 Uhr
vornehmen.

d. Am Spieltag selbst darf keine Reservierung ausgetragen werden, d.h. die reservierte Stunde
verfällt und es darf keine neue Tennisstunde beansprucht werden! Sollte Schlechtwetter ein
Tennisspiel verhindern, dann ist auf dem Spielplan in das Feld der reservierten Stunde
„Regen“ zu vermerken. Es darf dann eine neue Stunde reserviert werden.

e. Als Wocheneinheit, für die das Reservierungskontingent einer Saisonkarte gilt, ist der Zeitraum
von Samstag bis Freitag festgelegt. Die Spielpläne für die folgende neue Woche werden stets am
Samstag Vormittag (bis 12 Uhr) ausgehängt.

5. Spielzeiten

Als Spielbeginn einer Tennisstunde gilt immer die volle Stunde. Der Spielbetrieb endet täglich
spätestens um 22:00 Uhr. In der Nacht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr bleibt das Tennishaus geschlossen.

6. Spielen mit Gästen

Mit einem Gast darf nur in einer reservierten Stunde gespielt werden. Beispiel: Der Inhaber
einer Saisonkarte mit einem Reservierungskontingent von zwei Stunden kann pro Woche höchstens
zwei Stunden mit einem Gast spielen, außer der Gast kauft selbst eine Einzelstundenkarte.

7. Freistunden

Freistunden dürfen von Saisonkartenbesitzern nur dann gespielt werden, wenn die
Reservierungsstunden verbraucht sind. Ausnahme: Kinder einer Familie mit Familien-saisonkarte.

8. Spieldauer

Ein Tennisspieler darf nur zwei Stunden lang einen Platz bespielen, dann muss er den Platz
für Neuankommende verlassen. Spielt ein Saisonkartenbesitzer eine reservierte Stunde, so darf
er eine Freistunde anhängen. Falls er aber zwei Stunden hintereinander reserviert hat, darf
er keine Freistunde anhängen, wenn andere Tennisspieler kommen, die eine Freistunde spielen
wollen.

9. Ordnung auf der Tennisanlage

a. Jeder Benützer der Tennisanlage ist verpflichtet, auf Ordnung zu achten.

b. Lärmen und unnötiges Schreien ist verboten.

c. Abfall (Dosen, Flaschen usw.) ist in den Abfallbehälter zu geben. Auf den Tennisplätzen
dürfen keine Zigarettenstummel weggeworfen werden! (Am Besten überhaupt nicht rauchen!)

d. Für Kinder, die selbst nicht Tennis spielen, ist das Betreten der Tennisplätze untersagt.

e. Die Tennisplätze dürfen nur mit Tennisbekleidung und mit geeigneten Tennisschuhen
bespielt werden. Auf den Sandplätzen dürfen daher nur Sandplatz Tennisschuhe verwendet
werden (Keine Schuhe mit starkem Profil!)

f. Die Anweisungen des Platzwartes sind einzuhalten. Die vom Platzwart benötigten Zeiten für
die Pflege der Sandplätze sind zu beachten (meist täglich in der Früh)

g. Die Sandplätze sind nach jeder gespielten Stunde mit dem Schleppnetz sorgfältig
abzuziehen.

h. Sind die Sandplätze nach einem Regen zu weich, ist ein Bespielen der Sandplätze nicht
gestattet. Sind hingegen die Sandplätze im Sommer wegen großer Hitze zu trocken und
staubig, so ist jeder Sandplatz-Spieler verpflichtet, die Sandplätze ausreichend zu
bewässern.

i. Auf besondere Ordnung ist im Tennishaus zu achten. Die Umkleideräume dürfen nicht mit
verschmutzten Sandplatzschuhen betreten werden.

j. Mutwillige Beschädigung der Tennisanlage gehen zu Lasten des Verursachers.

10. Anpassung der Tennisordnung

Diese Tennisordnung wird gegebenenfalls den Erfordernissen angepasst und ergänzt.
Die Bekanntgabe erfolgt dann im Schaukasten des Tennishauses.

11. Folgen bei Nichteinhaltung der Tennisordnung

Bei Nichtbefolgung dieser Tennisordnung kann vom Vorstand des Tennisvereins für die
betreffende Person ein Platzverbot für einen bestimmten Zeitraum (z.B. 1 Monat) verhängt
werden.

12. Weisungsbefugnis des Vorstandes

Die Mitglieder des Vorstandes des Tennisvereines sind im Rahmen der geltenden Bestimmungen
weisungsbefugt. Auf Verlangen ist den weisungsbefugten Personen des Tennisvereines die
Spielberechtigung unverzüglich nachzuweisen.